Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.
Gemeindewesen (Schluss)
30. Jeder Bürger soll seinen Kamin auf den Jahrmärkten und jeden Tag ordentlich halten und regelmäßig auskehren, bei einer Strafe von einem Pfund Pfennig.
31. Wer noch in Acht und Verbot vor dem landgerichtlichen Gericht steht, soll sich losmachen oder öffentlich ausgerufen werden.
32. Das ehrsame Gericht hat kein weiteres Einkommen als jährlich von der Kirchenstiftung dreizehn Maß Wein und von jedem Gerichtsurteil ein Pfund Heller. Jeder, der von der gnädigsten Herrschaft bestraft wird, schuldet dem Gericht fünf Kreuzer.
33. Kein Wirt darf Branntwein oder anderes dem Vieh vor Martini und nach Georgi zum Fressen geben. Wenn doch, soll es im Stall behalten werden. Die Strafe beträgt ein Pfund Heller für jedes Mal.
34. Wer einem Ross oder Vieh Schaden zufügt oder mit einem beladenen Wagen über fremdes Grundstück fährt, soll dem Besitzer einen Kreuzer Lohn und der Gemeinde als Strafe fünf Kreuzer und zwei Heller zahlen.
35. Wer sich über einen Schaden beklagt, soll dies dem anwesenden Herrn Pfleger anzeigen, der den Schaden begutachten und das Vergehen bestrafen wird.
36. Wenn ein Bürger ein Grundstück verkauft, muss dies in Anwesenheit des Amtmanns oder, in dessen Abwesenheit, eines Haupt- oder Gerichtsbeamten geschehen, damit der gnädigsten Herrschaft nichts entzogen wird. Bei Verstößen beträgt die Strafe ein Pfund Heller.
37. Die jährlich anfallenden Strafen sollen zum Nutzen der Gemeinde, für Brunnenpflege, Wasseraufbereitung und Hirtenlohn verwendet werden. Die Führer führen darüber eine ordentliche Rechnung im Beisein des Pflegers und des Amtmanns.
Zu Urkund dessen haben wir diesen zusammengelegten und mit weißer und grüner Schnur durchzogenen Brief von unserem fürstlichen Sekret versiegeln lassen. Gegeben und geschehen in unserer Residenz und Stift Kempten am zweiundzwanzigsten Tag des Monats Mai im Jahr 1683.
Legende vom Esels-Brunnen bei Ronsberg
(Aus Reiser, Sagen und Gebräuche des Allgäu, Band 1)
An der Steige zwischen Ronsberg und Oberweiler gibt es einen Brunnen, der Eselsbrunnen genannt wird. Seinen Namen erhielt er durch folgende Geschichte:
Der Brunnen, der ursprünglich Steigbrunnen hieß, war einmal jahrelang versiegt. An einem heißen Tag kam ein kleines Männlein mit einem Esel nach Oberweiler und fragte nach einem Brunnen, um das durstige Tier zu tränken. Die Bewohner waren unfreundlich und wiesen ihn zur Steige hinunter, wohl wissend, dass dort kein Wasser war, um den Fremden zu foppen. Das Männlein zog mit dem durstenden Esel hinab, und siehe, der Brunnen begann reichlich zu fließen, und der Esel konnte trinken. Außerdem fand sich ein Büschel Heu, um den Hunger des Esels zu stillen. Danach ritt das Männlein weiter. Seitdem fließt der Brunnen wieder und heißt Eselsbrunnen. Er hat gesundes Wasser und wird hoch geschätzt. Zu heiligen Zeiten erschien früher um 12 Uhr mittags ein großer Mann, genannt der Steiglatscher, der sich am Brunnen wusch und verschwand. Wer dieser Mann war, ist unbekannt.
1738: Zum Färben der Kugeln für das heilige Grab wird Salmiak verwendet.
1739: Mit dem Kreuz geht man nach Elderen und Thingau.
1744: Rorate-Messen und Engelämter werden erwähnt.
1756: Bei einer Viehseuche gelobte die Gemeinde den Wert eines Rosses und eines Stück Viehs, das zu gleichen Teilen der Mutter Gottes, dem heiligen Martinus, dem heiligen Sebastian und dem heiligen Nikolaus gehören sollte. Die Gemeindeversammlung beschloss, das Ross und das Vieh, das am Fest über das gespannte Seil geht, zu Geld zu machen. Dies ergab 36 Gulden. Das heilige Grab wird in der Gruft aufgerichtet.
Quelle: Obergünzburger Tagblatt erschienen am 30.10.1919