9 Ausgabe Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg

9# Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg von 1919

Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.


Grundbesitz in der Gemeinde

Im Jahre 1795 begann die Bewegung, welche man im Allgäu Vereinödung nannte, auch in Obergünzburg. Man strebte die Verteilung der Gemeindewiesen, Viehweiden und Gemeindewälder an und zugleich eine günstige Arrondierung der einzelnen Besitzteile. Von der Gemeinde waren etwa zwei Drittel der Berechtigten für die Teilung, ein Drittel dagegen. Ein Gutachten dreier unparteiischer Männer, des Hauptmanns Baltus Herb von Halbenwang, und der Landesaugschüsse Johannes Karg von Untrasried und Joseph Hartmann von Kiseis bei Reicholzried sprach sich für die Möglichkeit und Nützlichkeit der Teilung aus. Zwischen den beiden Parteien gab es schwere Kämpfe und lange sich hinziehende Streitigkeiten, bis die Durchführung der Vereinödung gelang. Die Gemeinde verlor durch die Verteilung der Gemeindegründe zwar den Hauptteil ihrer Einnahmen. Wie bekannt ist, stehen ja heute die wenigen Gemeinden, die eine Verteilung ihrer Gründe ganz oder zum größeren Teil ablehnten, finanziell meist so gut da, dass sie, statt Umlagen einzuheben, ihren Bürgern noch beträchtliche Werte an Holz oder Bargeld austeilen können.

Umgekehrt sind aber durch die Vereinödung große Flächen, die als schlechte Hölzer oder magere Viehweiden nur einen geringen Ertrag abwarfen, wertvolle Grundstücke geworden. Die Arbeit der einzelnen Besitzer hat diese Veränderung geschaffen und unserem Tal das wohltultivierte Aussehen gegeben, das es heute zeigt. Nicht zu vergessen ist dabei der beträchtliche Zuwachs an Grund und Boden, den der Einzelne bei der Verteilung davontrug. Das fällt besonders ins Auge, wenn man die heutigen Anwesen vergleicht mit dem Stand der Anwesen am 1. Juni 1797, wo eine genaue Feststellung des zu jedem Anwesen gehörigen Grund und Bodens vorgenommen wurde. Wir geben die damals festgestellten Zahlen, dazu die damaligen Anwesensbesitzer und die heutigen Hausnummern. Die damaligen Flurmaße sind: 1 Jauchert = 4 Viertel = 520 Ruten, also 1 Viertel = 130 Ruten, 1 Rute = 100 Quadratfuß. Jedes Anwesen hatte dazu ein Gemeinderecht, d.h. einen Nutzungsanteil an Gemeindeweide und -holz. Die Anwesen, bei denen nur G. steht, haben nichts als dieses Gemeinderecht, das es ermöglichte, den Sommer über zwei Kühe auf der Weide zu halten. (Die kleinen Teilbeträge an Ruten sind weggelassen.)

  • 64: Menrad Weiß, Wiesmüller, 14,25 Jauchert
  • 65: Friedrich März, Weber, Gemeinderecht
  • 66a und b: Michael Hummel, Metzger, Gemeinderecht
  • 67: Andres Spiegele, Hafner, 3,5 Jauchert
  • 68: Michael Kurz, Strumpfwirker, Gemeinderecht
  • 69b: Kessel Rupert, Maurer, Gemeinderecht
  • 70a: Bernhart Kaspar, Schreiner, 0,25 Jauchert
  • 70b: Ludwig Brock, Strumpfwirker, Gemeinderecht
  • 71: Benedikt Greitter, Siebmacher, Gemeinderecht
  • 72: Joh. Gg. Mahlen, Uhrmacher, 0,5 Jauchert
  • 73: Sebast. Schneider, Maurer, Gemeinderecht
  • 74a: Joh. Dill (Dück?), Rechenmacher, Gemeinderecht
  • 75: Jos. Zunzers Witwe, Gemeinderecht
  • 76: Jos. Oechsle, Strumpfwirker, Gemeinderecht
  • 77: Joh. Bapt. Weiß, Stadtmüller, Gemeinderecht
  • 78: Joh. Bapt. Weiß, Stadtmüller, 21,5 Jauchert
  • Früher 20: Joh. Gg. Kennerknechts Witwe, Schuhmacherin, 4,75 Jauchert
  • 16: Joh. Gg. Sinz, Schweintopfwirt, 6 Jauchert
  • 79: Jak. Lacher, 7,25 Jauchert
  • 15: Adelb. Dietrich, Schuhmacher, 0,33 Jauchert
  • 14: Daniel Wankmiller, Kupferschmied, Gemeinderecht
  • 12: Ant. Mehr, Küfer, 0,25 Jauchert
  • 11: Jos. Ant. Renn, Bäcker, 14,75 Jauchert
  • 10 und 11: Mart. Dinser, Nagelschmied, 60 Jauchert
  • 80: Martin Kessler, Seiler, 1,5 Jauchert
  • 81a: Alois Amberg, Schuhmacher, 0,5 Jauchert
  • 81b: Anton Staub, Gemeinderecht
  • 82: Friedrich Dietrich, Schreiner, 2,75 Jauchert
  • 83: Menrad Dietrich, Schneider, 2 Jauchert
  • 84: Joh. Gg. Herz, Witwe, 1,5 Jauchert
  • 85: Balthus Lingenheil, Bäcker, 9,5 Jauchert
  • 86: Ant. Majrock, Bäcker, Gemeinderecht
  • 87b: Konr. Schäfer, Strumpfstricker, Gemeinderecht
  • 87a: Thadd. Möst, Schuhmacher, 3,25 Jauchert
  • 88: Xav. Herz, Strumpfwirker, 0,75 Jauchert
  • 89: Math. Oelbacher, Strumpfwirker, 2 Jauchert
  • 90: Al. Schnetzer, Glaser, 0,5 Jauchert
  • 91: Frz. Röck, Strumpfwirker, Gemeinderecht
  • 92: Joh. Mich. Gabler, Strumpfstricker, 2,75 Jauchert
  • 93: Xav. Gabler, Saliter, 4,25 Jauchert
  • 94: Christoph Veit, Barbier, 4,5 Jauchert
  • 104: Johann Heutle, Strumpfwirker, Gemeinderecht
  • 124d: Joh. Mich. Schregle, Zimmermann, Gemeinderecht
  • 111: Gottl. Anwander, Bildhauer, Gemeinderecht
  • 112a: Jos. Wassermann, Maler, Gemeinderecht
  • 112: Jos. Meider, Tagwerker, Gemeinderecht
  • 103: Frz. Ant. Schmid, Zimmermann, Gemeinderecht
  • 102: Lorenz Bach, Rothgerber, 3,75 Jauchert


9 Ausgabe Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg
Quelle:  Obergünzburger Tagblatt erschienen am 13.11.1919

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