Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.
Obergünzburg und seine Beteiligung am Bauernkrieg 1525
9. Die vor zwei Jahren ausgeschriebene Reissteuer wird erlassen.
10. Eigenleute und Freizinsler des Stifts dürfen nun ungehindert heiraten. Dabei sollen Personen in ihrem Stand bleiben (Eigenleute oder Freizinsler). Kinder folgen dem Stand der Mutter. Wer eine Person aus einer anderen Herrschaft heiratet, muss dafür sorgen, dass diese nach spätestens acht Monaten die Abhängigkeit ihres Standes zugunsten des Stifts wechselt. Urkunden hierfür kosten zwei Kreuzer Währung.
11. Freizinsler können gegen Zahlung eines zehnten Pfennigs vom Gesamtvermögen freie Zuzügigkeit erwerben. Eigenleute haben zusätzlich jährlich einen Schilling und eine Fastnachtshenne zu leisten. Wer vollständig frei werden möchte, muss dies separat verhandeln.
12 Zum Messen der Korngilt wird ein geichschworener Giltmesser bestellt, der unabhängig entlohnt wird.
13. Die bisherige Regel, dass Eigen- oder Lehensgüter nicht verkauft oder verpfändet werden dürfen, wird aufgehoben. Verkaufsurkunden müssen jedoch in der Kanzlei erstellt und gesiegelt werden.
14. Entschädigungen für Schäden wie Plünderungen, Viehdiebstahl oder Zerstörung werden geregelt. Jede Familie zahlt zwölf Gulden in 24 Jahresraten. Korn muss innerhalb von zwei Jahren ersetzt werden, und 75 % des Wertes von Geld und Silber ist in vier Jahren beizubringen. Teilnehmer am Aufstand, die nicht Stiftsuntertanen sind, sind von diesen Vergünstigungen ausgeschlossen.
15. Die Freizinsler, Eigenleute und Untertanen des Stifts sind in ihrem Stand gesichert. Die Obrigkeitlichen und landesherrlichen Rechte des Stifts bleiben unberührt.
Am 19. Januar 1526 wurde der Vertrag unterzeichnet. Er markiert das Ende des Allgäuer Bauernkrieges und regelte die Verhältnisse der Untertanen des Stifts Kempten auf eine Weise, die für die damalige Zeit als günstig betrachtet werden kann. Der Vertrag brachte klares Recht, eine geregelte Besteuerung, Regelungen zur Erbschaftssteuer, Kriegsleistungen und Freizügigkeit.
Nachwirkungen
Dennoch gab es weiterhin Unzufriedenheit. Beschwerden über die Härte der Steuereintreibung und andere Punkte führten dazu, dass die Untertanen erneut den Schwäbischen Bund um Vermittlung baten. Dies führte 1527 zu einer neuen Erklärung und Deklaration des Memminger Vertrags, die am 28. Dezember 1527 unterzeichnet wurde.
Quelle: Obergünzburger Tagblatt erschienen am 07.04.1920