Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.
Obergünzburg und seine Verteidigung im Bauernkrieg
Der Inhalt nach der Marktregistratur
- Zu Artikel 3: Heu, Grummet, Daß, Hanf, Rübenkraut, Baumfrüchte, alles Geflügel und Schlachtvieh für den eigenen Bedarf sind steuerfrei. Schulden, zu zahlende Renten und Zinsen dürfen vom verwertbaren Vermögen abgezogen werden, ausgenommen die 12 Gulden Entschädigungsauflage sowie Schulden, die über die festgelegte Rückzahlungsfrist hinausgehen.
- Zu Artikel 11: Die von den Eltern erkaufte Freizügigkeit gilt auch für unmündige oder unverheiratete Kinder, nicht nur für selbstständige oder verheiratete Personen. Freigekaufte müssen für eine Erbschaft im Stiftsgebiet den Zehnten Pfennig entrichten.
- Zu Artikel 13: Das hergebrachte Giltmaß bleibt gültig. Der Kornmess wird durch einen Eidmann gemessen.
- Zu Artikel 14: Von der Schadenersatzpflicht sind Frauen und Kinder von Geächteten oder Hingerichteten sowie Personen, die keinen eigenen Haushalt hatten oder nicht am Aufstand teilnahmen, befreit.
Die Verhandlungen der Obergünzburger
Die Obergünzünzburger zeigten sich besonders hartnäckig in der Verteidigung ihrer Forderungen und Rechte. Sie lehnten den Memminger Vertrag ab und strebten einen Nebenvertrag an. Zu diesem Zweck erhoben sie eigene Steuern und drohten, jeden auszuschließen, der den Vertrag akzeptierte. Der Fürstabt betrachtete die Obergünzburger als ungehorsam und kaum würdig, den anderen Untertanen gleichgestellt zu werden. Letztlich kam es zu einer Einigung:
- Die Gemeinde Günzburg bleibt bei der jährlichen Steuer von 20 Pfund Heller, die von den Kaufrechtsgütern entrichtet wird. Währung
- Güter im Stiftsgebiet, die verkauft werden, dürfen nur an Stiftsuntertanen übertragen werden.
- Für die zwei Jahrmärkte sind weiterhin Hut und Wacht zu stellen. Fordert der Fürstabt eine Wache im Harnisch, ist dies wie bisher zu leisten.
Römisches Gebäude bei Reichholz
Nördlich des Weges von Reichholz nach Klein-Reichholz wurden bei Ausgrabungen römische Ziegel, Heiztubenreste und Scherben gefunden. Alte Aufzeichnungen berichten von einer Ruine, die an dieser Stelle abgetragen wurde. Vermutlich handelte es sich um ein römisches Gebäude, das an einer Kreuzung der Römerstraße Kempten-Augsburg stand.
(Fortsetzung folgt)
Quelle: Obergünzburger Tagblatt erschienen am 19.04.1920