3. Ausgabe Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg

#3 Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg von 1919

Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.


Ereignisse und Traditionen

1687: Bei der Fronleichnamsprozession werden neben den Fahnenträgern, die wie alle irgendwie Beschäftigten eine Verpflegung erhalten, auch „teutsche Singer“ erwähnt, die Fähnchen tragen, sowie 12 Engel, Altardiener und der Büttel.

1698: Für das Licht des heiligen Ottilien werden 89 Kreuzer und 3 Heller ausgesetzt.

1700: Die Rechnungen erwähnen die Einrichtung eines Heiligen Grabes in der Karwoche.

1711: Ein eiserner Böller zum Festschießen an Fronleichnam wird für 56 Kreuzer gekauft.

1718: Einige Ausgaben weisen auf alte Gebräuche in der Pfarrei hin. Die Schützenkompanie, die die Ehrenwache beim Allerheiligsten bildet, erhält zu Fronleichnam 3 Gulden und 40 Kreuzer zur Verpflegung. Die Chormusikanten bekommen 50 Kreuzer als Osterei. Rund 40 Gulden werden für Spendebrot (zum Verteilen an die Armen in der Kirche) ausgegeben.

1724: Unter den Opfergaben auf dem Nikolausberg befinden sich Flachs und eine Taube. Die in diesem Jahr verkauften Wachskinder sind vermutlich ebenfalls Votivgaben.

1732: Die Diskantisten, Altisten und Tenoristen des Kirchenchors erhalten 45 Kreuzer zu einem Osterei, die Bassisten werden nicht erwähnt.

1734: Für die an der Fronleichnamsprozession teilnehmenden Geistlichen werden 3 Kränze bezahlt.

1786: Das Krippele wird wieder erwähnt.


Gemeindewesen

1683: Fürstabt Rupert von Kempten bestätigt auf Bitten des Amtmanns, der Hauptleute, der Vierer und der Gemeinde von Günzburg einige gewisse Artikel, Gebote und Verbote, die von ihren Vorfahren jederzeit beachtet und jedes Jahr öffentlich vorgelesen wurden. Übertreter dieser Vorschriften wurden gebührend bestraft. Diese Gemeindeordnung gibt einen Einblick in das Gemeindewesen einer Zeit, in der Gemeindegründe und Wälder noch nicht verteilt waren und die Gemeinde noch viel mehr als heute der Mittelpunkt des öffentlichen Lebens war. Die Ordnung zeigt noch manche Spur des alten deutschen Rechts.

Kein Bürger darf in den Gemeindegründen und Wäldern, die von Aman und Führer im Namen der Gemeinde verboten wurden, ohne Erlaubnis Holz schlagen, weder groß noch klein, weder grün noch dürr, bei einer Strafe von einem Pfund Pfennig.

Wenn ein Bürger minderwertiges Buschholz in den Gemeindewiesen oder Viehweiden macht, soll er das Reisig ordentlich auf einen Haufen legen und verbrennen, bei einer Strafe von zehn Schilling.

Kein Bürger darf seinen Holzanteil verkaufen, und keiner darf ihn kaufen, bei einer Strafe von zehn Schilling.

Niemand darf sein Land vor Johannistag bestellen, es sei denn, er will Rüben säen, bei einer Strafe von einem Pfund Pfennig.

Kein Bürger darf Steine von seinem Gut entfernen, es sei denn, er bringt sie an einen geeigneten Ort, ohne Schaden zu verursachen, bei einer Strafe von zehn Schilling.

Niemand darf sein Wiesengrund vor dem Kreuzauffindungstag nutzen, bei einer Strafe von einem Pfund Pfennig.

Kein Bürger darf Rüben oder Kohl ernten, außer an den erlaubten Tagen: am Ostermontag, Freitag und Samstag von 12 Uhr mittags bis 2 Uhr nachmittags (es wurde dazu ein Glockenzeichen gegeben). Zu anderen Zeiten dürfen die Krautgärten nicht betreten werden. Wer dies übertritt, soll mit zehn Schilling bestraft werden.

Kein Bürger darf mehr Vieh und Pferde für den gemeinen Hirten treiben, als seine Güter ertragen können, bei einer Strafe von drei Pfund Pfennig pro Jauchert.

Kein Bürger darf mehr als ein Schwein für den gemeinen Hirten treiben, und diese Schweine müssen zuvor gekennzeichnet werden. Auch dürfen keine Schafe, Gänse oder Enten auf den Weiden geduldet werden, bei einer Strafe von fünf Schilling pro Tier.

Jeder Bürger muss sein Pferd und Vieh vor und nach dem Hirten im Stall haben (d. h. nicht zu ungewöhnlicher Zeit aus der Weide lassen), bei einer Strafe von zehn Schilling pro Tier.

Diese Regeln spiegeln das Gemeindewesen und die soziale Ordnung der damaligen Zeit wider und geben einen interessanten Einblick in das alltägliche Leben und die Verwaltung einer historischen Gemeinde.



3. Ausgabe Kleine Beiträge zur Geschichte von Obergünzburg

Quelle: Obergünzburger Tagblatt erschienen am 23.10.1919

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